Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen Verein gründen. Sie glauben, in diese Verlegenheit könnten Sie nicht kommen? Sie gehören gar nicht zu diesen klischeehaften Deutschen, die, sobald sie mit sieben oder mehr Leuten beisammenstehen, ganz automatisch den Impuls verspüren, ihrem Beisammensein den offiziellen Rahmen als eingetragener Verein zu geben, um bei der Jahreshauptversammlung mal so richtig aus tiefster Seele die Beschlussfähigkeit feststellen zu können? Ja, es mag viele Veranlassungen geben, einen Verein zu gründen und bestimmt auch gute Gründe dagegen. Wir dachten indes, es wäre eine gute Sache, das Schulleben an der neu gegründeten Grundschule Rebstock durch einen „richtigen“ Förderverein zu bereichern. Und so haben wir uns in jenen Tagen im Januar 2015 erstmals getroffen, um unseren Verein aus der Taufe zu heben.
„Vereinsgründung leicht gemacht“ heißt es auf einschlägigen Seiten im Internet, die man eben so konsultiert, wenn man sich dieses Ziel gesetzt hat. Alles ganz einfach. Erster Schritt: Treffen Sie sich mit mindestens sieben Gleichgesinnten, um eine Satzung, also eine Art Grundgesetz ihres Vereins, was Sie wollen und wie Sie es organisieren, zu erarbeiten.
Kurze Zwischenfrage: Wie erarbeitet man eigentlich eine Satzung, wenn man nicht Jura studiert hat? Gar kein Problem: Man schaut sich einfach die Satzungen anderer vergleichbarer Vereine im Internet an und stellt sich eine Art Best-of der schönsten Paragrafen zusammen, die am besten auszudrücken scheinen, was man so vorhat. Anschließend sendet man diese Satzung zur Vorprüfung ans Finanzamt, das am Ende über die Gemeinnützigkeit des Vereins entscheiden soll. Doch Vorsicht: Rufen Sie besser NICHT vorher beim Finanzamt an, um sich zu erkundigen, wo genau Sie ihre Satzung hinschicken sollen. Eventuell wird man Ihnen nämlich mitteilen, dass in der Behörde niemand die Zeit finden werde, ihren Entwurf zu prüfen und dass Sie doch lieber gleich Nägel mit Köpfen machen sollen. Also, sagt man Ihnen, unterschreiben Sie die Satzung alle sieben, erstellen Sie ein Gründungsprotokoll aus dem hervorgeht, dass Sie das alles so beschlossen haben, und schicken Sie Ihren Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit (AEG) ganz unkompliziert an die Ihnen ebenfalls mitgeteilte Stelle des Finanzamts.
Ist es Ihnen bis hierher leicht gefallen, meinen Ausführungen zu folgen? Es ist tatsächlich von Vorteil, wenn man im Allgemeinen den Ausführungen anderer Menschen folgen kann, denn die Antwort des Finanzamts kommt bestimmt und mit ihr auch gleich eine besondere Herausforderung für Ihre Fähigkeit, den Ausführungen anderer Menschen zu folgen. Juristendeutsch. Sie ahnen, dass wohl irgendetwas schief gelaufen ist mit Ihrem Antrag auf AEG. Zurück auf los. Vor Folgeantrag Satzung zur Prüfung vorlegen! Hochachtungsvoll!
Es gehört nun mal nicht zur Allgemeinbildung, dass im Anhang zum Paragraf 60 der Abgabenordnung eine Mustersatzung zu finden ist, deren Paragrafen genau so in jeder Vereinssatzung stehen müssen. Vereinsgründung leicht gemacht, aber vielleicht hätten wir es auch leichter haben können. Jedenfalls musste nun, da wir mit unserer Satzung bereits vergeblich den Antrag auf AEG gestellt hatten, auf einer erneuten Mitgliederversammlung die Satzung geändert werden, bevor wir den Antrag erneut stellen konnten. Inzwischen war es Mai geworden, und während die Bäume sich zusehends ein grünes Blätterkleid zulegten, erhielten wir die Mitteilung, dass einer AEG unserer Satzung keine weiteren formalen Hürden im Weg liegen würden. Wonnemonat.
Nun würde alles ganz leicht werden. Der frisch gewählte Vorstand sucht sich einen Notar, der seine Unterschriften beglaubigt. Ach, jetzt hat das alles schon so lange gedauert, da ist es auch kein Problem, wenn der Erwählte erstmal in den wohlverdienten Urlaub entschwindet. Und anschließend müssen die ganzen Unterlagen nur noch zusammengestellt und beim Registergericht zur Eintragung des Vereins eingereicht werden. Zielgerade fühlt sich großartig an. Leichten Schrittes trabt man auf das große Ziel des „e.V.“ zu, man möchte schon die Arme zum Jubel in die Luft strecken, da stolpert man doch noch über das gestellte Bein.
„Ausweislich des eingereichten Protokolls wurde die Änderung der Satzung auf einer Sitzung des Vorstandes beschlossen, obwohl hierzu ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig ist.“ Aha! Die Satzungsänderung ist erneut zu beschließen und so weiter und so fort. Aua!
Manchmal ist es DOCH gut bei einer Behörde anzurufen. Die Briefe, die sie einem schicken sind oftmals in einer unmöglichen Sprache gehalten, aber reden kann man mit ihnen. Sind halt auch nur Menschen. Ja, ja, das ist schon erkennbar, dass es kein Vorstandsbeschluss war. Es stehen ja alle auf der Anwesenheitsliste. Schicken Sie doch einfach ein neues Protokoll, das etwas genauer ist, und da wir hier gerade so nett miteinander plaudern, arbeiten Sie gleich noch diese und jene kleine Änderung ein, und dann werden wir uns schon einig.
Mittlerweile hatten schon die Sommerferien begonnen, aber wenn man etwas bei der Gründung und Eintragung eines Vereins lernt, dann ist es wohl Geduld. Und so war es dann auch gar nicht weiter schlimm, dass wir uns erst im Anschluss daran wieder zusammengefunden haben, um (diesmal hoffentlich) endgültig die Unterlagen fertig zu machen und erneut einzureichen.
Als sich die Blätter an den Bäumen schon wieder bunt verfärbt haben, war es endlich soweit. Wir konnten ganz offiziell das ersehnte „e.V.“ an den Namen unseres Vereins anhängen und inzwischen sogar ein Vereinskonto eröffnen. Es kann jetzt richtig losgehen, und ganz einfach, quasi nebenbei, haben wir das erste Großprojekt unseres Vereins erfolgreich zum Abschluss gebracht. Jetzt kann der Winter kommen.