Vereinssatzung

Verein der Freunde und Förderer der Viktoria-Luise-Schule Frankfurt am Main e.V.

Leonardo-da-Vinci-Allee 11, 60486 Frankfurt am Main

 

Vereinssatzung

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Viktoria-Luise-Schule Frankfurt am Main“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“

Der Verein hat seinen Sitz in der Viktoria-Luise-Schule Frankfurt am Main, die zu diesem Zweck einen vereinseigenen Briefkasten und eine Infotafel einrichtet und – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten zur Verfügung stellt.

§2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Verein bezweckt die Viktoria-Luise-Schule Frankfurt am Main bei ihren Aufgaben als öffentliche Bildungseinrichtung zu fördern und zu unterstützen und einen Beitrag zu einem lebendigen Schulleben zu leisten. Insbesondere wird der Zweck verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des §58 Nr.1 AO

Hierbei richtet der Verein sein Augenmerk insbesondere auf:

– die allgemeine Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen.

– die Unterstützung bei der Umsetzung des Ganztagskonzeptes.

– die Förderung des pädagogischen Konzeptes der Grundschule mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt.

– die Unterstützung der Schulbücherei.

– die Förderung und Pflege der Kommunikation zwischen Schülern, Lehrerinnen und Eltern sowie den Mitarbeitern der Erweiterten Schulischen Betreuung.

– die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

– die Unterstützung schulischer Gremien und von Elterninitiativen.

– finanzielle Mittel oder Sachmittel zu sammeln und im Sinne der Ziele einzusetzen, sowie organisatorische Unterstützung zu leisten.

Bei alledem ist der Verein selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung..

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Parteipolitische, weltanschauliche, religiöse oder rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Zweck und Ziele des Vereins unterstützt.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich an den Vorstand, der darüber entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austritt, durch Erlöschen oder durch Ausschluss. Die Austrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen und ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden findet nicht statt.

Die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung führt am Ende des betreffenden Kalenderjahres zum Erlöschen der Mitgliedschaft.

Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. Ausschließungsgründe sind vor allem Verstöße gegen die Satzung, grobe Verletzung der Bestrebungen des Vereins und Schädigung des Ansehens des Vereins.

§4 Beiträge und Spenden

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit regelt die Mitgliederversammlung. Spendenbescheinigungen erteilt – nach Prüfung der Rechtslage – der Schatzmeister jährlich.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

1. dem Vorsitzenden

2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

3. dem Schatzmeister

4. dem Vorsitzenden des Schulelternbeirates (kraft Amtes)

5. bis zu fünf Beisitzern

Die Ämter des Vorstands werden ehrenamtlich ausgeübt.

Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit und trägt für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben, die Verantwortung. Der Vorstand ist gehalten, in enger Zusammenarbeit mit den Gremien der Viktoria-Luise-Schule die Belange der Viktoria-Luise-Schule zu vertreten. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen und Unterschriften sind jeweils unabhängig voneinander der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister berechtigt.

Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Er leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des Vorstandes. Zweckgebundene Einnahmen werden separat verwaltet. Der Schatzmeister trägt dafür Sorge, dass diese nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Dieser Zweck muss aber mit dem Vereinszweck (§ 2) vereinbar sein.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat. Die Wiederwahl ist möglich.

§7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Auf Antrag von 25% aller Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt.

Die Mitgliederversammlung soll mindestens vierzehn Tage vorher den Mitgliedern schriftlich oder per Email unter Beifügung eines Vorschlages zur Tagesordnung angekündigt werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören u.a.:

– Wahl und Abberufung des Vorstandes

– Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstandes

– Verabschiedung des Vereinshaushaltes

– Festlegung aller Richtlinien für die Vereinsarbeit

– Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

– Wahl eines Kassenprüfers, der nicht Mitglied des Vorstandes ist, und eines Protokollanten der Mitgliederversammlung

Die Protokollierung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Niederschrift. Die Niederschrift wird vom Protokollführer unterschrieben und von einem Vorstandsmitglied gegengezeichnet.

§8 Haftung

Die vermögensrechtliche Haftung des Vereins, des Vorstands und der Vereinsmitglieder beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.

Der Verein kann gegenüber seinen Mitgliedern und Teilnehmern aller Veranstaltungen, insbesondere für Unfälle oder Verluste oder Beschädigungen aller Art keine Haftung übernehmen.

§9 Auflösung des Vereins, Satzungsänderung

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Auflösung des Vereins oder eine Satzungsänderung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke an der Viktoria-Luise-Schule zu verwenden hat.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung in Frankfurt am Main vom 06.02.2015 beschlossen und in der Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 sowie der Mitgliederversammlung vom 22.11.2017 geändert.